Organisation und Service
Woher erhalte ich eine Verordnung / Rezept?
Verordnungen stellen Kinderärzte, Pädaudiologen, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden und Neurologen, in einigen Fällen auch Hausärzte aus.
Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen sollte. Deshalb ist es sinnvoll, die Verordnung erst nach der Terminabsprache mit uns beim behandelnden Arzt abzuholen.
Zuzahlungen
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr besteht eine Zuzahlungspflicht von 10% des Verordnungswertes und es sind 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung an uns zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an oder lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten.
Näheres dazu finden Sie auch unter www.heilmittelrichtlinien.de
Wie lange dauert eine Therapieeinheit und wie oft findet die Therapie statt?
Was geschieht in der ersten Stunde?
Sie haben die Möglichkeit, genau zu schildern, weshalb Sie zu uns kommen sind. Wir besprechen gemeinsam anhand verschiedener Fragen zum Beginn und Verlauf der jeweiligen Sprach- Sprech- oder Stimmstörung , wo der größte Therapiebedarf besteht und was die Inhalte Ihrer Behandlung sein werden.
Wartezeiten und Terminvereinbarungen
Aufgrund der großen Nachfrage bestehen Wartezeiten. Genaue Aussagen lassen sich dazu nicht treffen, da die exakte Therapiedauer der einzelnen Therapien schwer vorhersagbar ist.
Wir sind jedoch bemüht, Sie schnellstmöglich zu behandeln.
Grundsätzlich sind Vormittagstermine schneller als Nachmittagstermine zu erhalten. Aufgrund der Wartezeiten bitten wir Sie, sich oder Ihr Kind nach Absprache mit Ihrem Arzt rechtzeitig auf die Warteliste setzen zu lassen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Termine immer telefonisch mit uns zu vereinbaren. Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten wir gerade in der Therapie sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie umgehend zurück.
Private Krankenversicherung
Das bedeutet, dass Sprachtherapeutinnen/Logopädinnen die Höhe der Vergütung bei privat versicherten Patientinnen im Rahmen eines Behandlungsvertrages frei festlegen können. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Belang, ob und in welcher Form Sie als Privatpatientin einen Erstattungsanspruch gegen einen Kostenträger (Private Krankenkasse/Beihilfe) besitzen. Die Höhe etwaiger Erstattungsleistungen richtet sich nach dem Inhalt Ihres persönlichen Krankenversicherungsvertrages, die für die Höhe der Beihilfe maßgebend ist. Die von den Kostenträgern festgesetzten Höchstsätze berühren nicht das private Rechtsverhältnis und somit auch nicht die Vereinbarungen über die Vergütungshöhe zwischen Logopädischer Praxis und Privatpatient.
Der Beihilfesatz ist als Mindestsatz anzusehen. Bei den Ärzten ist eine Verfahrensweise festgelegt, die auch von Heilmittelerbringern zur Preisgestaltung übernommen werden kann. Diese besagt, dass für Behandlungen der 1,8 bis 2,3-fache GOÄ-Satz berechnet werden kann. Diese Tarife können als Höchstsätze bzw. Richtwerte angesehen werden.
Als Orientierung für die Festsetzung unsserer Vergütung dienen uns die jeweils aktuell gültigen Sätze der gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Gebühren für die Behandlung von privat versicherten Patienten liegen derzeit beim 1,68-fachen Satz der gesetzlichen Krankenkassen, wobei das Basissatz aus den leicht divergierenden Sätzen der RVO- und Vdek-Kassen gemittelt wurde. Sie liegen damit über den zurzeit gültigen Beihilfehöchstsätzen, schöpfen den möglichen Höchstsatz jedoch bei Weitem nicht voll aus.
Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt aufgrund eines Vertrages zwischen Praxis und Patient/in, nicht zwischenPraxis und Krankenkasse. Mit Beginn der Behandlung besprechen wir daher mit jedem privat versicherten Patient/innen die voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten und schließen einen Vertrag über die sprachtherapeutische/ logopädische Behandlung mit Vereinbarung der Vergütungshöhe ab. Dieser kann zu Beginn der Behandlung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zur Prüfung der Kostenübernahme eingereicht werden. Somit ist jede/r Privatpatient/in mit Beginn der Behandlung über die auf ihn zukommenden Kosten informiert.
Die Beihilfe erstattet in der Regel die Behandlungskosten in Höhe der Beihilfehöchstsätze. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass bei der Beihilfe versicherte Patient/innen für den Differenzbetrag zu unseren Sätzen selbst aufkommen müssen, wenn dieser nicht durch eine private Zusatzversicherung zur „Ergänzung nicht beihilfefähiger Aufwendungen“ aufgefangen werden kann. Das Bundesministerium des Inneren teilt in Pressemitteilungen von 2004 und 2013 ebenfalls ausdrücklich darauf hin , dass die beihilfefähigen Höchstsätzen für Heilmittel nicht kostendeckend sind und das aus Sicht des Dienstherren eine Eigenbeteiligung für den Versicherten unumgänglich ist.
Wenn Sie sich noch umfangreicher über Privatpreisgestaltung und die Rechtssprechung zu diesem Thema informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Webseite: www. privatpreise.de. Hier finden Sie auch Tipps und Hilfestellungen für die Kostenerstattung Ihrer Heilmittel, z.B. Musterbriefe zur Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
Liebe PatientInnen, liebe Eltern und Kinder
Sprachtherapie Nellingen
Adresse
Hindenburgstr. 5
73760 Ostfildern-Nellingen